AGB

I. Allgemeines
Für alle mit unseren Kunden abgeschlossenen Kauf-, Werklieferungs- oder Werkverträge gelten ohne Rücksicht darauf, ob der Kunde Privatperson, Kaufmann, Handelsgesellschaft und juristische Person ist, die nachstellenden Bedingungen. Änderungen oder Ergänzungen getroffener Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unsere schriftliche Bestätigung. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn der Vertragspartner seine eigenen, von unseren Bedingungen abweichenden allgemeinen Lieferbedingungen mitgeteilt hat oder mitteilt oder diese auf Schriftstücken des Kunden, insbesondere auf Bestellscheinen usw. abgedruckt sind. Gegenbestätigungen des Kunden mit abweichenden Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht bei Vertragsabschluss oder später widersprechen. Für ergänzende oder weitere Abschlüsse mit demselben Kunden gelten die Liefer- und Zahlungsbedingungen auch dann, wenn auf sie nicht noch einmal ausdrücklich Bezug genommen worden ist.

2. Auftragserteilung
An uns gerichtete Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn die Annahme schriftlich bestätigt worden ist. Unsere Auftragsbestätigungen gelten als angenommen, wenn der Kunde ohne Rücksicht darauf, ob er Kaufmann ist, die Ablehnung nicht unverzüglich mitteilt. Abbildungen und Beschreibungen in Prospekten oder Preislisten unserer Lieferanten sind für die Ausführung nicht verbindlich. Konstruktionsänderungen, Strukturabweichungen in der Holzmaserung sowie Abweichungen in den Farbtönen sind bei Produkten der Möbelindustrie vorbehalten. Naturfurniere unterscheiden sich stets durch Maserung und Farbe, daher sind bei Neu – und Nachbestellungen Übereinstimmungen mit anderen Möbeln kaum zu erreichen. Nachträgliche Auftragsänderungen werden nur dann berücksichtigt, wenn diese Umstellungen ohne weiteres möglich sind. Stornierungen und Änderungen von Aufträgen gelten erst nach unserem schriftlichen Einverständnis als angenommen.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise und Angebote sind stets freibleibend. Für unsere Rechnungen gelten die darauf ausgewiesenen Zahlungskonditionen. In der Regel innerhalb 8 Tagen netto zahlbar.
Reparaturrechnungen und Dienstleistungen sind sofort zahlbar netto Kasse. Die Mehrwertsteuer wird getrennt ausgewiesen. Zahlungen sind grundsätzlich in der berechneten Währung zu leisten. Gerät der Kunde mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug oder gehen bei ihm Wechsel oder Schecks zu Protest, erfolgen bei ihm Pfändungen, oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, von dem Vertrag, soweit er noch nicht erfüllt ist, zurückzutreten und für weitere Lieferungen und Leistungen Vorauszahlungen in bar zu verlangen. Die Aufrechnung mit von uns nicht anerkannten Forderungen ist ausgeschlossen.

4. Lieferzeiten
Von uns genannte Lieferzeiten sind unverbindlich. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung durch uns sind ausgeschlossen. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zu zurückzutreten. Der Kunde kann Teillieferungen nicht zurückweisen. In Fällen von Streik, Aussperrungen, Betriebsstörungen, höherer Gewalt und sonstiger von uns nicht zu vertretenden Behinderungen sind wir berechtigt, die Lieferung ganz oder teilweise abzulehnen, ohne dass der Kunde Schadensersatzansprüche oder Nachlieferungen geltend machen kann. Ist infolge betrieblicher Umstände eine geschlossene Lieferung nicht möglich, behalten wir uns Teillieferungen vor. Die Teillieferung gilt in jedem Fall als selbständiges Geschäft. Es kann hierüber eine gesonderte Rechnung erfolgen.
Der Käufer hat nicht das Recht, diese Rechnung erst nach Auslieferung des Gesamtauftrages zu bezahlen.

5. Versand
Die Lieferung erfolgt nach Vereinbarung frei oder unfrei an die Adresse des Käufers. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware auf das Transportfahrzeug auf den Käufer über.

6. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser uneingeschränktes Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt gilt darüber hinaus für sämtliche bestehenden und künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden, insbesondere auch bis zur Bezahlung eines sich aus dem Kontokorrentverhältnis ergebenden Saldos. Der Kunde darf die Vorbehaltware im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes mit Gegenständen verbinden, die nicht in unserem Eigentum stehen. In diesem Fall erwerben wir gemäß § 947 BGB Miteigentum. Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Kunde nicht berechtigt, die Ware sicherungshalber an einen Dritten zu übereignen oder zu verpfänden. Wird die Ware oder der gesonderte aufbewahrte Erlös gepfändet oder in anderer Weise gefährdet, so ist uns sofort Mitteilung zu machen, und zwar unter Anschluss des Pfandprotokolls bzw. des Pfändungsbeschlusses. Gerät der Kunde in Konkurs oder wird das Vergleichsverfahren über sein Vermögen eröffnet, so haben wir gegen den Konkursverwalter bzw. den Vergleichsverwalter die gleichen Rechte wie gegen den Kunden selbst.

7. Gewährleistung
Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn sie uns unverzüglich innerhalb von 8 Tagen nach Warenerhalt mitgeteilt werden. Gewährleistung kann nur bei sachgemäßer Behandlung unserer Ware unter normalen Bedingungen erbracht werden. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die von uns gelieferte Ware ohne unsere Zustimmung von fremder Seite behandelt oder verändert worden ist oder wenn die Betriebsanweisungen nicht befolgt werden. Geringfügige Abweichungen in der Ausführung berechtigen den Kunden nicht zur Beanstandung. Bei berechtigter Beanstandung steht uns das Recht zu, den Mangel nach unserer Wahl innerhalb einer angemessenen Frist durch Nachbesserung oder Neulieferung der fehlerhaften Teile oder Geräte zu beheben. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen.

8. Transportschäden
Für Transportschäden wird von uns nicht gehaftet. Diese sind bei Empfang der Ware schriftlich festzuhalten und uns sofort zu melden. Die Vollständigkeit ist anhand der Lieferscheine zu prüfen. Bei Bahn und Postversand ist sofort eine amtliche Schadensfeststellung durchzuführen. Die Ware reist auf Gefahr des Käufers, dieser hat im eigenen Interesse für die richtige Abwicklung bei eventuellen Transportschäden zu sorgen.

9. Garantie
Wir leisten eine Garantie für Computeranlagen, Büromaschinen und Büromöbel, die von unserem Vorlieferanten oder Hersteller gegeben wird. Die Garantie erstreckt sich auf Material und Konstruktion, sofern der Schaden nicht durch ursachgemäßen Gebrauch oder Verschulden des Käufers entstanden ist. Der Garantieklausel unterliegen Mängel sowie versteckte Mängel, die innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Der Käufer hat das Recht, Ausbesserungen oder Ersatz von fehlerhaften Teilen zu verlangen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

10. Haftungsausschluss für EDV-Dienstleistungen
Der Kunde verpflichtet sich vor der Installation bzw. dem Eingriff an seiner Hard- und Software seine Daten zu sichern, da die Firma Prüfer & Herting keine Gewähr für etwaige Datenverluste übernimmt. Insbesondere bestätigt der Kunde hiermit ausdrücklich, dass die Arbeiten an seinen Rechnersystemen in seinem Auftrag unter seiner alleinigen Verantwortung durchgeführt werden.

11. Schadensersatz
Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nach, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurücktreten und die Kaufobjekte zurückzunehmen, wobei die nachstehende Entschädigung beansprucht werden kann.
a) Ein monatlicher Mietzins von 3 % der Kaufsumme
b) Eine Abnutzungsgebühr von 25 % der Kaufsumme
c) Sämtliche Mahn- und Schreibgebühren sowie Recht-, Rücknahme und Transportkosten
Weitergehende Rechte wegen unsachgemäßer Behandlung der Kaufobjekte bleiben ausdrücklich vorbehalten.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Otterndorf. Sofern der Vertragspartner Vollkaufmann ist, wird hiermit vereinbart, dass für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis ohne Rücksicht auf Streitwert das Gericht in Otterndorf zuständig ist. Die Nichtigkeit einer einzelnen Bestimmung der vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Stand: 01. August 2015